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Jurist auf der Anklagebank

Geldwäsche: Verfahren gegen Rechtsanwalt


Bielefeld (uko). Der Bielefelder Rechtsanwalt Uwe F. wird sich am kommenden Montag wegen Geldwäsche vor einem Schöffengericht des Amtsgerichts verantworten müssen. Der Jurist soll im Verfahren um die Selbstverstümmelung eines Gärtners (das WESTFALEN-BLATT berichtete ausführlich) 64 000 Euro kassiert haben.
Mit einer ungewöhnlichen Masche leimte ein Betrüger-Quartett im Jahr 2001 zwei Versicherungen: Gärtner Heinrich J. ließ sich von seinen Komplizen zweimal einen Personenwagen über die Beine fahren - der Mann ist heute ein Krüppel. Indes zahlten die Versicherungen insgesamt 815 000 Euro in bar aus.
Das Geld lief unmittelbar durch die Hände eines Bielefelder Rechtsanwaltes. Dabei soll Jurist Uwe F. insgesamt 64 000 Euro seine eigene Tasche gesteckt haben, wirft ihm Oberstaatsanwalt Rainer Kahnert vor. Er hatte den 44-jährigen Uwe F. daher der Geldwäsche angeklagt.
Zu dem Ermittlungsverfahren gegen die Betrügerbande war es überhaupt erst gekommen, als der frühere Partner von Rechtsanwalt Uwe F. Strafanzeige gegen seinen Kompagnon erstattet hatte. Nach Auszahlung der Versicherungssummen waren die Betrüger untereinander zerstritten, hatten sich gegenseitig unterstellt, die Komplizen übervorteilt zu haben.
Haupttäterin Birgit K. (40) hatte zudem vermutet, Rechtsanwalt Uwe F. habe von ihr in diesem Zusammenhang überhöhte Gebühren kassiert. Nach der von ihr initiierten Strafanzeige ließ die Staatsanwaltschaft auch die Kanzlei des Juristen durchsuchen. Dabei fanden die Ermittler konkrete Hinweise auf die Unregelmäßigkeiten. - Uwe F. soll sich nun wegen Geldwäsche vor einem Schöffengericht des Amtsgerichts Bielefeld verantworten.
Die Betrüger selbst waren bereits 2005 vom Landgericht Bielefeld verurteilt worden. Haupttäterin Birgit K. wird für ihre Taten acht Jahre Haft absitzen, Frührentner Heinrich J. (56) kam mit zwei Jahren Bewährungsstrafe davon. Diese Urteile sind allesamt rechtskräftig.

Artikel vom 31.08.2006