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Landrat fordert mehr Gerechtigkeit

Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit an Kreise weitergeben

Kreis Höxter (WB). Angesichts der Diskussion um die Verwendung der rund neun Milliarden Euro Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit (BA) erinnert Landrat Hubertus Backhaus an die Versprechungen von Land und Bund, die Kreise finanziell zu entlasten.

»Bundesweit wurde den Kommunen eine Entlastung von 2,5 Milliarden Euro zugesagt, auf die wir immer noch warten. Und dabei ist das Geld bei der BA längst vorhanden«, macht Backhaus deutlich. »Es kann nicht sein, dass die Kasse der BA überquillt, die Kommunen aber finanziell bluten müssen.«
Dieses Thema stand im Mittelpunkt einer Vorstandssitzung des Landkreistags Nordrhein-Westfalen, dessen Präsident Thomas Kubendorff erklärte: »Wir fordern, dass der Bund die durch Hartz IV besonders belasteten Länder, also auch Nordrhein-Westfalen, durch einen neuen Verteilerschlüssel entlastet. Das neue System muss transparenter und nachhaltiger im Sinne einer dauerhaften Lösung sein als die bisher politisch festgelegte Quotenregelung.«
Bislang beteiligt sich der Bund mit 29,1 Prozent an den Unterkunftskosten der Langzeitarbeitslosen. Den weitaus größten Teil bringen aber die Kommunen auf. Auch im Kreis Höxter führt dies zu erheblichen finanziellen Engpässen. Schließlich wird der Kreishaushalt kaum durch Einsparungen bei der ehemaligen Sozialhilfe entlastet, im Gegenzug müssen aber die Mieten der früheren Arbeitslosenhilfeempfänger, die ja nun in Hartz IV zusammengefasst sind, bezahlt werden. »Es ist wichtig, dass die Gelder hier endlich fairer verteilt werden«, bekräftigte Backhaus. Der LKT-Vorstand forderte das Land deshalb auf, alsbald die gesetzliche Zusage umzusetzen, bei der Verteilung des von ihm durch Hartz IV ersparten Wohngeldes die jeweiligen Be- und Entlastungen der Kreise und kreisfreien Städte so zu saldieren, dass es keine Verlierer in den Kommunen gibt.
Der Bund müsse außerdem ernsthaft darüber nachdenken, wie die fast neun Milliarden Euro Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit (BA) sinnvoll einzusetzen seien. Zwar kämen die Überschüsse aus dem Bereich des Arbeitslosengeldes I (Alg I). Es sei aber nicht einzusehen, dass dies Langzeitarbeitslosen - also den Empfängern von Arbeitslosengeld II (Alg II) - nicht zugute kommen dürfe. Schließlich sei die Bezugsdauer des Alg I noch weiter gekürzt worden, so dass die Zahlung von Alg II und damit die Mitfinanzierungspflicht der Kommunen noch früher einsetze.

Artikel vom 18.09.2006