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Gammelfleisch bringt
Händler vor Gericht

Staatsanwalt erhebt Anklage wegen Betrugs

Essen (WB/dpa). Im Gammelfleisch-Skandal hat die Staatsanwaltschaft Essen Anklage wegen Betrugs gegen den Gelsenkirchener Fleischgroßhändler Uwe D. erhoben.

Er solle tonnenweise Gefrierfleisch mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum gekauft, in Lagerhäusern in Hamburg und Melle zwischengelagert und an Fleischverarbeiter weiterverkauft haben. Auch 315 Tonnen Stichfleisch vom Schweinehals, das nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sei, habe er weiterverkauft, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Stichfleisch darf nach den gesetzlichen Bestimmungen nur für Hundefutter oder technische Fette verwendet werden. Ein Schwindel mit Stichfleisch hatte bereits 2004 die Oldenburger Staatsanwaltschaft beschäftigt. Dabei ging es um vier Tonnen falsch etikettiertes Fleisch, darunter rund 500 Kilogramm Stichfleisch. Die Angeklagten hätten ihre Strafbefehle in Höhe von insgesamt 300 000 Euro akzeptiert, so dass es nicht zu einem Prozess gekommen sei, sagte Oberstaatsanwalt Bernard Südbeck aus Oldenburg.
Die Staatsanwaltschaft Essen wirft dem Gelsenkirchener Großhändler, der bereits 1994 seine Einzelhandelslizenz für Lebensmittel wegen Unzuverlässigkeit hatte abgeben müssen, seit 2002 eine ganze Reihe schwerwiegender Verfehlungen vor. So soll er 7,5 Tonnen Spanferkel, die nur noch als Tierfutter geeignet gewesen seien, für den menschlichen Verzehr in den Handel gebracht haben. Wann es zur Verhandlung vor der Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Essen kommen wird, steht noch nicht fest.

Artikel vom 01.09.2006