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SchücoArena: Verwirrung
um umstrittene Werbung

Aachener Richter erlauben, was hier verboten sein soll


Bielefeld (hz). Die Verwirrung um die Banden- und Videowerbung in der SchücoArena für den in NRW nicht zugelassenen Sportwettenanbieter »bwin« wird immer größer. Denn was in Bielefeld verboten sein soll, das hat jetzt das Verwaltungsgericht Aachen in einem ähnlich gelagerten Fall für zulässig erklärt.
Wie berichtet, hat die Detmolder Bezirksregierung den Bielefelder Rechtsdezernenten Rainer Ludwig angewiesen, dass beim nächsten Heimspiel der Arminen am 16. September gegen den FC Bayern besagte »bwin«-Werbung im Stadion nicht zu sehen ist. Dagegen hat sich jetzt das Verwaltungsgericht Aachen auf die Seite von »bwin« gestellt. Bei der dort zur Zeit laufenden Reit-WM hatte die Stadt Aachen dem Veranstalter unter Androhung eines Zwangsgeldes untersagt, für den privaten Wettanbieter zu werben. Dagegen hat der Veranstalter vor dem zuständigen Verwaltungsgericht geklagt und gewonnen. Das Werbeverbot, so das Fazit der Richter, sei zu unkonkret.
Sollte die Anweisung der Detmolder Bezirksregierung zum »bewin«-Werbeverbot von der Stadt Bielefeld in der SchücoArena umgesetzt werden müssen, dann droht dem DSC nach den Angaben von Rechtsdezernent Ludwig ein höherer sechsstelliger Einnahmeausfall. Ludwig hat eigenen Angaben zufolge die Verbotsanweisung gegen den Fußballbundesligisten noch nicht umgesetzt. Er will sich bis zum Stichtag 16. September noch einmal bei der Bezirksregierung erkundigen, ob die kommunale Aufsichtsbehörde angesichts der unklaren Rechtslage in Sachen »bwin« wirklich an ihrer Verfügung festhält. Bei Sportwetten, bemängelte Ludwig, könne man derzeit keine einheitliche Verfahrenspraxis in NRW feststellen.
Der bei der Detmolder Bezirksregierung für das »bwin«-Werbeverbot zuständige Abteilungsleiter Joachim Suermann kündigte gestern an, den Beschluss der Aachener Richter genau prüfen zu wollen. Dann werde man entscheiden.

Artikel vom 31.08.2006