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Elternunterhalt begrenzt

Vermögender Sohn muss nicht für Mutter zahlen


Karlsruhe (dpa). Selbst bei einem Vermögen von mehr als 100 000 Euro müssen erwachsene Kinder nicht unbedingt ihren Eltern helfen, wenn diese auf Sozialhilfe angewiesen sind. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Die Verpflichtung, Unterhalt für die selbst nicht mehr solventen Eltern zu zahlen, dürfe die Kinder nicht überfordern. Vor dem Zugriff des Sozialamtes können nicht nur selbst genutzte Immobilien, sondern auch Lebensversicherungen, Schmuck und Geld geschützt sein.
Im vorliegenden Fall aus Bayern konnte die Mutter die Kosten für das Pflege- und Seniorenheim nicht aus eigener Tasche zahlen. Das Sozialamt wollte deshalb den Sohn zu Unterhaltszahlungen heranziehen. Der Mann verdiente etwa 1330 Euro netto und hatte monatliche Kapitalerträge von rund 56 Euro. Wegen berufsbedingter Ausgaben konnte er aus seinen laufenden Einkünften den Elternunterhalt nicht zahlen.
Die Behörde wollte sich dafür an seinem Vermögen in Höhe von 113 400 Euro schadlos halten. Dies hatte der Mann in Lebensversicherungen, Wertpapieren, Gold und Schmuck sowie auf Girokonten angelegt. Der 1955 geborene, ledige und kinderlose Beklagte wollte davon eine Eigentumswohnung und ein neues Auto kaufen, da er täglich 39 Kilometer zur Arbeit fahren musste.
Das Sozialamt unterlag. Aus Sicht der Karlsruher Richter braucht der Mann sein Vermögen für das Auto und für die eigene Altersvorsorge.Az: XII ZR 98/04

Artikel vom 31.08.2006