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Studiengebühren:
SPD klagt nicht


Düsseldorf (dpa/lnw). Die SPD-Landtagsfraktion wird nun doch keine Verfassungsklage gegen die Einführung von Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen einlegen. Mit einer solchen Klage könnten die Gebühren nicht grundsätzlich verhindert werden, sagte Fraktionsgeschäftsführerin Carina Gödecke. Die Grünen nannten den Klage-Verzicht der SPD »fatal«. Die Grünen können allein nicht klagen, da sie nicht über die notwendige Abgeordnetenzahl verfügen. CDU-Hochschulexperte Michael Brinkmeier sagte, die SPD habe wohl eingesehen, »dass ihre Kritik nicht haltbar ist«.

Artikel vom 29.08.2006