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SchücoArena: Ärger um Bandenwerbung

Die Bezirksregierung weist an: Privater Wettanbieter soll verschwinden


Bielefeld (WB/hz). Vor dem Fußball-Bundesligaspiel der Arminen gegen den FC Bayern am 16. September in der SchücoArena droht dem DSC Ärger wegen der Werbung auf Bande und Videoleinwand für den privaten Wettanbieter »bwin«. Wie Bielefelds Ordnungsdezernent Rainer Ludwig bestätigte, sei er von Regierungspräsidentin Marianne Thomann-Stahl angewiesen worden, dafür zu sorgen, dass die Werbung des vom sächsischen Innenministerium verbotenen privaten Wettanbieters aus dem Bielefelder Stadion verschwinde. Zudem sei sicherzustellen, so die weitere Forderung der Bezirksregierung, dass Werder Bremen beim Spiel im April 2007 nicht mit »bwin«-Trickotwerbung in der SchücoArena auflaufe.
Sollte das Werbeverbot umgesetzt werden, drohe dem DSC laut Ludwig ein »höherer sechsstelliger Einnahmeverlust«. Der Bundesligist könnte sich gegen die Anweisung der Regierungspräsidentin mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Minden wehren. »Der Verein kann die Einnahmen aus der Werbung sehr gut gebrauchen. Ich hätte großes Verständnis dafür, wenn der DSC vor Gericht ziehen würde«, meinte der Dezernent.
Allerdings, so Ludwig, wolle er sich mit der Umsetzung der Anweisung gegen die Arminen noch Zeit lassen. Denn über die Werbung privater Wettanbieter in Stadien herrsche im Lande NRW unterschiedliche Rechtsauffassung. Ludwig verwies auf die Reit-WM in Aachen, wo aktuell auf Bande und vereinzelt auf Pferden offen für »bwin« geworben werde. Zwar habe das die Stadt Aachen im Vorfeld untersagt, doch habe der WM-Veranstalter dagegen Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben.
Der Rechtsstreit, sagte der Ordnungsdezernent, sei noch nicht entschieden. »Ich will, dass in NRW und der Fußball-Bundesliga mit gleicher Elle gemessen wird«, bekräftigte Ludwig seine Hoffnung, dass bis zum Bayernspiel am 16. September mit einer Entscheidung im Aachener Fall Rechtssicherheit geschaffen worden ist. Schließlich gelte es angesichts der derzeit unsicheren Rechtslage, Schadenersatzforderungen gegen die Stadt Bielefeld zu vermeiden.

Artikel vom 29.08.2006