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Harte Nüsse sind
ein Lebensrisiko


Köln (dpa). Wenn ein Gebiss an einer Erdnuss zerbricht, muss der Verkäufer nicht dafür haften. Nüsse seien ein Naturprodukt und damit sei nicht auszuschließen, dass sich in einer Packung auch besonders harte Exemplare befinden, urteilte das Oberlandesgericht Köln nach Angaben der »Neuen Juristischen Wochenschrift«. Der Biss auf eine überharte Nuss gehöre zum »allgemeinen Lebensrisiko«.Az.: 3 U 184/05

Artikel vom 28.08.2006