16.09.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Waldi kann nicht erben
Haustiere können von ihrem Besitzer nicht als Erben im Testament eingesetzt werden. Rex und Waldi sind per Gesetz nicht rechtsfähig, teilte die Rheinische Notarkammer aufgrund häufiger Nachfragen von Tierliebhabern mit. Es sei auch nicht möglich, ihnen im Testament einen eigenen Anspruch auf Versorgung zuzuweisen. Die Notare raten, das Tier im Testament einer Vertrauensperson als Vermächtnis zu hinterlassen. Für die Versorgung des Tieres sollte ihr ein spezieller Betrag vermacht werden.

Artikel vom 16.09.2006