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Katzen in der Wohnung
Unsere »Tiersprechstunde« mit Dr. Vera Müller-Skuplik
Tierärztin Dr. Vera Müller-Skuplik beantwortet in der »WESTFALEN-BLATT-Tiersprechstunde« regelmäßig Leseranfragen.
Ingrid Sablotny aus Bad Driburg: Ich habe einen sechs Jahre alten kastrierten Kater, der immer in der Wohnung gelebt hat. Wir wohnen in der ersten Etage und er könnte über den Balkon auf ganz viele Dächer laufen. Er ist sehr vorsichtig. Können wir es wagen und ihn hinauslassen? Wenn Ihr Kater sein Leben lang in der Wohnung gelebt hat, können Sie davon ausgehen, dass er den Auslauf nicht vermisst. Im Gegenteil, reine Wohnungskatzen sind draußen eher verängstigt und bleiben lieber in ihrem vertrauten Terrain. Oft reicht es ihnen vollkommen aus, einen Aussichtsplatz am Fenster oder auf dem Balkon zu haben, von dem aus sie einen guten Überblick über das Treiben draußen haben. Sie müssen den Balkon dann aber mit einem stabilen Netz sichern, denn trotz aller guten Kletterkünste gehört der Sturz vom Balkon oder Fensterbrett zu den häufigsten Unfällen von Katzen.
Auch hat Ihr Kater keinerlei Training, was das Klettern auf Dächern und Vorsprüngen betrifft und kennt nicht die Gefahr von Autos. Ich rate Ihnen also, Ihren Kater lieber im Haus zu lassen und ihm dort durch erhöhte Aussichtsplätze und genügend Spielmöglichkeiten Abwechslung zu bieten.

Hildgard Ebbes, Paderborn: Ich habe zwei Katzen (reine Hauskatzen). Muss ich sie jährlich gegen Katzenschnupfen impfen lassen? Generell sollte jede Katze gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche geimpft sein. Die Viren sind oft sehr widerstandsfähig und können vom Menschen auch mit der Kleidung oder den Schuhen zu Wohnungskatzen getragen werden.
Allerdings reicht es bei einer reinen Wohnungskatze aus, wenn sie die sogenannte Grundimmunisierung (zweimal im Abstand von vier bis sechs Wochen) und eine Auffrischung nach einem Jahr erhalten hat, um generell geschützt zu sein. Sind Ihre Katzen also schon etwas älter und bis jetzt regelmäßig geimpft worden, so halte ich weitere jährliche Impfungen für nicht notwendig.
l Haben auch Sie eine Frage an die Tiersprechstunde? Schreiben Sie eine E-Mail an: tiersprechstunde@westfalen-blatt.de oder per Post an das WESTFALEN-BLATT, Schönes Wochenende, Kennwort »Tiersprechstunde«, Sudbrackstraße 14-18, 33 611 Bielefeld.

Artikel vom 16.09.2006