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Füttern mit
Speiseresten
verboten

Entsorgung teurer

Bad Salzuflen/Berlin (WB/in). Auf Großküchen kommen erhebliche Mehrkosten für die Entsorgung von Nahrungsmittel- und Speiseresten zu. Mit Inkrafttreten einer EU-Verordnung dürfen diese vom 1. November an auch nach gründlicher Behandlung nicht mehr an Schweine verfüttert werden.

Hermann Krog (Bad Salzuflen) zählt als Landwirt ebenfalls zu den Betroffenen. Bislang holt er die Speisereste von Großküchen im Kreis Lippe ab und gibt sie in die hofeigene thermische Behandlungsanlage. Bis zu 1000 Tonnen werden hier so erhitzt, dass eventuelle Keime abgetötet sind.
Bisher durften die Essensreste anschließend an Schweine verfüttert werden. »Damit ist am 1. November Schluss«, bestätigte gestern Ursula Huber vom Bundeslandwirtschaftsministerium in Berlin. Das Verbot der Tierverfütterung werde von der EU damit begründet, dass dadurch die Verbreitung von Tierkrankheiten wie der Maul-Klauen-Seuche (MKS) und der Schweinepest erschwert werde. Die deutsche Regierung, die dem Beschluss im Grundsatz zustimme, habe trotzdem vergebens auf eine längere Übergangsfrist gedrungen. »Wir standen in Brüssel mit dieser Forderung ganz allein«, erklärte Huber.
Nach Aussage Krogs wird diese Maßnahme die Entsorgungskosten von Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, Hotels, Gaststätten und anderen Großküchen beispielsweise bei der Bundeswehr stark in die Höhe treiben. Zum einen müssten die Speisereste nach wie vor erst in eine Erhitzungslage, bevor sie möglichst in eine der vielen neuen Biogasanlagen eingebracht werden könnten. Dies erhöhe die Transportkosten.
Viele Betreiber einer Biogasanlage hätten zudem überhaupt kein Interesse daran, für die Entsorgung eingespannt zu werden: »Damit würden sie nämlich ihren Anspruch auf den Nawaro-Zuschlag verlieren.« Nawaro steht für nachwachsende Rohstoffe. Die Bauern erhalten mehr Geld für den von ihnen ins Netz eingespeisten Strom, wenn den Rohstoffen keine Nahrungsmittel oder Speisereste untergemischt werden.

Artikel vom 25.08.2006