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Kassiererin für
schuldig befunden

18 Monate wegen Unterschlagung

Steinhagen/Halle (fn). Nicht vorbestraft, gleichwohl eine »Intensivtäterin«, wie es der Staatsanwalt formulierte: Im Prozess um 50 000 Euro, die an einer Steinhagener Tankstelle unterschlagen worden waren, ist die Angeklagte gestern schuldig gesprochen worden. Ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung lautet die Freiheitsstrafe.

Wie Dienstag berichtet, ging es in dem gestern fortgesetzten Verfahren um insgesamt 298 Unterschlagungen im Laufe von fast zwei Jahre. Eine 34-jährige Angestellte soll, so die Anklage, Beträge zwischen 50 und 200 Euro aus der Kasse genommen haben und mittels Papierrollen-Wechsel Stornierungen verdeckt haben. Weil die Barkasse immer ausgeglichen war, fielen die Differenzen in der Buchhaltung zunächst nicht auf.
Trotz eines schriftlichen Schuldeingeständnisses bestritt die 34-Jährige beharrlich die Unterschlagung. Ihre Anwältin Gabriele Martens versuchte zu belegen, dass ihre Mandantin nur ein »Bauernopfer« sei, dass auch weitere Mitarbeiter aus Autohaus oder angegliederter Tankstelle Zugriff auf die Kasse gehabt haben könnten. Auch zweifelte sie dieVerbuchungspraxis beim Tanken auf Rechung an und die Stundenlisten, nach denen die Fehlbeträge immer zu Dienstzeiten ihrer Mandantin aufgetreten waren. Etliche Beweisanträge in diese Richtung lehnte das Gericht ab.
Staatsanwalt Wolfgang Stindt zeigte sich gleichwohl überzeugt von der Schuld der Angeklagten, die »munter, gerade so, wie es passte«, Geld genommen hätte. Ihre Aussage, das Schuldeingeständnis nur unter Druck geschrieben zu haben, wies er zurück und rügte ihr Verhalten, ehemalige Mitarbeiter verdächtig gemacht zu haben. Weil nicht alle Einzeltaten nachweisbar seien, stimmte er der Verahrenseinstellung von 46 der 298 Fällen zu.
Richter Peeter-Wilhelm Pöld begründete seinen Schuldspruch maßgeblich mit dem eigenhändig geschriebenen Schuldeingeständnis der Angeklagten. Auch wenn sich letztlich nicht klären lasse, wie die Unterschlagung funktioniert habe: Die Angeklagte sei an den entsprechenden Tagen immer vor Ort gewesen. Als Bewährungsauflage verhängte er 300 Stunden Sozialarbeit oder die monatliche Abzahlung der Schadenssumme in 50-Euro-Monatsraten.

Artikel vom 24.08.2006