24.08.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Einwohner fragen nur
zu Beginn der Sitzung

Teilnahme an den Beratungen nicht möglich


Vlotho (jg). In allen öffentlichen Rats- und Ausschuss-Sitzung haben in Vlotho die Einwohnerinnen und Einwohner Gelegenheit, Fragen an die Verwaltung zu stellen. Gleich zu Beginn der Sitzungen wird - meistens als dritter oder vierter Tagesordnungspunkt nach der Genehmigung des Protokolls, dem Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten und der Genehmigung dringlicher Entscheidungen - die »Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner« aufgerufen.
»Nur dort und nicht in der späteren Diskussion kann sich die Öffentlichkeit in die Beratungen einbringen«, klärt Axel Mowe aus dem Büro des Bürgermeisters auf. Unwissenheit über diese Regelung hatte am Dienstagabend in der Bauausschuss-Sitzung zu Verärgerung auf den Zuschauerplätzen geführt: Anwohner der Steinstraße meldeten sich zu Wort, als im Sitzungsverlauf über den Gehweg an ihrer Straße gesprochen werden sollte - ihre Wortmeldungen wurden vom Ausschussvorsitzenden korrekterweise nicht zugelassen, die Anwohner verließen daraufhin unter Protest den Saal.
Während die Diskussion in den Sitzungen also Angelegenheit der gewählten Volksvertreter (und bei Bedarf hinzugezogener Sachverständiger) ist, darf sich in der Einwohnerfragestunde jedermann äußern. Reine Meinungsäußerungen sind auch dort nicht zulässig, sie müssen auf jeden Fall als Frage formuliert sein und sich auf den Aufgabenbereich des entsprechenden Fachausschusses bzw. des Rates beziehen.
»Die Antworten werden in der Regel sofort gegeben, in Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn die entsprechenden Sachbearbeiter nicht anwesend sind, schriftlich«, informiert Axel Mowe.

Artikel vom 24.08.2006