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Justiz-Diebstahl
vor Landgericht


Bielefeld (uko). Eine Geldstrafe von 3 250 Euro für einen Justizwachtmeister ist der Staatsanwaltschaft zu gering: Die Anklagebehörde ist gegen das Urteil des Amtsgerichts vom 24. Juli in die Berufung gegangen. Jetzt soll das Landgericht den Fall um zwölf im Amtsgericht gestohlene Computer-Flachbildschirme neu aufrollen.
Ausgerechnet ein 37-jähriger Justizwachtmeister war vor Monaten als Dieb enttarnt worden. In der fünften Etage des Amtsgerichts, die als Versorgungsraum für den gesamten Landgerichtsbezirk genutzt wird, waren im November 2005 zwölf TFT-Schirme im Gesamtwert von 2 800 Euro entwendet worden. Die Spur führte über Freigänger der Vollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede II, die als Hausarbeiter bei der Justiz angestellt waren, zu dem 37-Jährigen, der vornehmlich Dienste als Fahrer versah.
In der Verhandlung vor dem Amtsgericht erhielten die einschlägig vorbestraften Mittäter jeweils neun Monate Haftstrafen. Der ebenfalls angeklagte Justizwachtmeister gab sich reumütig, führte vor allem familäre Probleme als Ursache für die sinnlose Tat an. - Zusätzlich zu dem Berufungsverfahren droht dem Mann noch ein Disziplinarverfahren des Dienstherren.

Artikel vom 24.08.2006