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Behörde sieht Terrorverdacht

Kreis Minden-Lübbecke weist mutmaßlichen Hassprediger (40) aus

Von Christian Althoff
Minden (WB). Terrorverdacht: Der Kreis Minden-Lübbecke hat eine Ausweisungsverfügung gegen den mutmaßlich islamistischen Prediger Usama A. (40) erlassen.
Im Erdgeschoss dieses Hauses befindet sich die Mindener Moschee, in der Usama A. predigte.

Er soll den Top-Terroristen Usama Bin Laden verherrlicht und indirekt Kontakte zu der Hamburger Terrorzelle gehabt haben, die an den Anschlägen vom 11. September 2001 beteiligt war. Der Ägypter Usama A. hatte zuletzt Schlagzeilen gemacht, weil er während der Fußball-WM rund um die Uhr von Polizisten observiert worden war. Der Lehrer war 1996 nach Deutschland eingereist und als Asylbewerber anerkannt worden. Er lebt mit seiner Frau und sechs Kindern in Porta Westfalica von öffentlichen Leistungen.
Wegen seiner mutmaßlich volksverhetzenden Predigten in Münster und Minden hatte die Bielefelder Außenstelle des Bundesamtes für Flüchtlinge im April 2006 die Anerkennung als Asylbewerber widerrufen. Dagegen klagt Usama A. derzeit vor dem Verwaltungsgericht Minden. So lange der Rechtsstreit läuft, wird die jetzt erlassene Ausweisungsverfügung nicht wirksam. Um eine weitere Agitation des Predigers zu erschweren, hat die Kreisverwaltung dem Ägypter verboten, die Stadt Porta-Westfalica zu verlassen. Usama A. musste seinen Reisepass abgeben und muss sich täglich auf der Polizeiwache melden.
Das Ausländeramt stützt seine Maßnahme auf Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden. Danach hatte Usama A. im Jahr 2000 den Verein »Islamisches Zentrum Münster« gegründet. Der damalige stellvertretende Vereinsvorsitzende, Marcel K., hatte nach Polizeiinformationen Kontakte zu Ziad Jarrah aus Hamburg, einem der Flugzeugentführer des 11. September. Die Behörden gehen außerdem davon aus, dass Prediger Usama A. Mitglied der islamistischen Untergrundbewegung Al Jihad Al Islami war oder noch ist. Usama A. habe mindestens bis zum Jahr 2000 »eine Führungsrolle innerhalb der Organisation« gehabt und sei in seiner Heimat als »meinungsbildende Autorität« anerkannt, heißt es in der Akte des Ausländeramtes.
Bei einer Razzia des Generalbundesanwaltes waren im Jahr 2003 Audio-Kassetten mit Predigten von Usama A. gefunden worden, die ihm nun ebenfalls zur Last gelegt werden. So soll er in der Mindener Moschee darum gebeten haben, Gott möge »den Juden und Christen den Rücken brechen«. Auf einer anderen Kassette soll Usama A. schildern, dass er längere Zeit in Afghanistan und im Sudan bei Usama Bin Laden gelebt habe und Bin Laden »ein Gebet dieses Zeitalters« sei.
Nach Ansicht des Kreises Minden-Lübbecke stellt der Ägypter aus den genannten Gründen eine Gefahr für die Sicherheit Deutschlands dar. Dass ihm der Generalbundesanwalt die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung nicht beweisen konnte, stehe der Ausweisung nicht entgegen, hieß es aus der Behörde. Nach dem Aufenthaltsgesetz sei für eine Abschiebung eine »beachtliche Wahrscheinlichkeit« für die Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung ausreichend, und die liege hier vor.
Usama A. sagte gestern, er sei ein friedliebender Mensch und habe Usama Bin Laden nie getroffen. »Und verherrlicht habe ich ihn zu jener Zeit, als er in Afghanistan gegen die Russen gekämpft hat.« Kontakte zu den Terroristen des 11. September habe er nie gehabt, beteuerte der Ägypter: »Ich lehne jede Form von Gewalt ab.«

Artikel vom 24.08.2006