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Monopol der Anwälte gelockert

Rechtsberatung durch Nichtjuristen

Berlin (dpa). Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) will das Monopol der Anwälte lockern und auch Nichtjuristen in begrenztem Umfang die Rechtsberatung erlauben. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD).

Der von ihr vorgestellte Entwurf des Rechtsdienstleistungsgesetzes lässt bisher verbotene altruistische (uneigennützige) Rechtsberatung zu. Das Gesetz soll Mitte 2007 in Kraft treten. Mit dem neuen Gesetz will Zypries eine zeitgemäße Regelung für nichtanwaltliche Rechtsdienstleistungen schaffen. Der Kernbereich der rechtlichen Beratung, wie die Vertretung vor Gericht, bleibt den Anwälten vorbehalten.
Tätigkeiten, bei denen Rechtsdienstleistungen nur eine untergeordnete Rolle spielen, werden künftig dem Monopol der Anwaltschaft entzogen. Das Gesetz erlaubt im Zusammenhang mit anderen Tätigkeiten rechtliche Nebenleistungen. Dies betrifft die Testamentvollstreckung, Haus- und Wohnungsverwaltung sowie Fördermittelberatung. Dies kann auch von Banken oder Steuerberatern übernommen werden. Kfz-Werkstätten können künftig für ihre Kunden nach Unfällen auch Schadenpauschalen geltend machen.
Den Anwälten eröffnet das Gesetz neue Formen der Zusammenarbeit. So kann etwa ein Architekt mit einem Anwalt zusammenarbeiten. Das Honorar für die Klärung baurechtlicher Fragen wird in die Leistung des Architekten eingeschlossen.
Erlaubt wird ferner die unentgeltliche, altruistische Rechtsberatung. Um die Qualität der Rechtsdienstleistung zu sichern, fordert das Gesetz, dass eine juristische qualifizierte Person daran beteiligt ist. Bisher durften nur berufsständische Organisationen wie Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände oder Mietervereine Mitglieder rechtlich beraten. Künftig ist dies jeder Vereinigung erlaubt wie etwa Automobilklubs. Rechtsdienstleistungen dürfen jedoch nicht der Hauptzweck dieser Vereinigungen sein.

Artikel vom 23.08.2006