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Dauergrabpflege

Angebote von Friedhofsgärtnern


Gerade in der heutigen Zeit, in der die Generationen einer Familie nicht mehr unbedingt unter einem Dach wohnen, machen zeitliche Engpässe oder große Entfernungen eine regelmäßige Grabpflege für die Angehörigen oftmals unmöglich. In solchen Situationen unterstützen Friedhofsgärtner bei der Planung und Ausführung, sind kompetente Ansprechpartner, wenn es um Grabbepflanzung oder eine Dauergrabpflege geht.
Kann eine Grabstätte nicht selbst gepflegt werden, bietet ein Dauergrabpflegevertrag mit den Treuhandstellen und Genossenschaften sowie den von diesen autorisierten örtlichen Friedhofsgärtnern Entlastung. Sowohl die vertraglichen Vereinbarungen als auch der Umfang der Leistungen können flexibel auf die individuellen Bedürfnisse des Einzelnen ausgerichtet werden. So gehört, neben der regelmäßigen Grabpflege, auch die Neuanlage und Bepflanzung des Grabes zum Serviceangebot der Friedhofsgärtner. Auch die Gestaltung des Blumenschmucks zur Trauerfeier und die individuelle Anfertigung von Gestecken zu den persönlichen und gesellschaftlichen Totengedenktagen sind seine Aufgabe.
Die Laufzeit eines Pflegevertrages kann von fünf Jahren bis zum Nutzungsende des Grabes andauern. Bei Vertragsabschluss darauf achten, dass der beauftragte Friedhofsgärtner Vertragspartner einer Friedhofsgärtner-Genossenschaft oder Treuhandstelle ist. So kann man sicher sein, dass die vereinbarten Leistungen über die gesamte Laufzeit des Vertrages garantiert sind.

Artikel vom 28.10.2006