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Ehe-Wirrwarr endet
mit Bewährungsstrafe

Amtsgericht verurteilt wegen Scheinheirat

Bielefeld (uko). Nach dreitägiger Hauptverhandlung hat das Amtsgericht einen Kurden und eine türkischstämmige Deutsche wegen einer Scheinehe zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die Angeklagten waren besonders von der Mutter der »Ehefrau« massiv belastet worden (das WESTFALEN-BLATT berichtete). Dem Kurden droht nun die Ausweisung.

Sinan Y. hält sich seit 2001 in der Bundesrepublik auf, will im Sommer 2002 die von einer türkischen Familie abstammende Nesrin A. kennen- und liebengelernt haben. Im August jenes Jahres heiratete das Paar prompt und beantragte für den »Ehegatten« eine Aufenthaltserlaubnis, die das Ausländeramt Bielefeld auch bewilligte. Im November 2004 wurde obendrein eine Folgebescheinigung auf Antrag des Ehepaares ausgestellt.
Während des zweiten Besuchs auf dem Ausländeramt war den »Eheleuten« indes eine peinlich Panne passiert: Sinan Y. ließ auf dem Schreibtisch eines Beamten eine Arbeitsbescheinigung liegen, die seine Anstellung bei einer Firma in Worms (Rheinland-Pfalz) dokumentierte. Das Ausländeramt gab die Unterlagen flugs an die Kriminalpolizei weiter, wo wegen einer Scheinehe gegen das Paar ermittelt wurde.
Im Strafverfahren gegen Y. und A. bestritten die Angeklagten nachhaltig die Verstöße gegen das Ausländergesetz. Sie seien nicht zum Schein verheiratet gewesen, hätten auch zusammen gewohnt. Eine Hausdurchsuchung allerdings erbrachte einen klaren Gegenbeweis: In der Wohnung am Spannbrink in Heepen wurden keine persönlichen Gegenstände des Mannes gefunden.
Besonders die Mutter der Angeklagten belastete die eigene Tochter jetzt schwer. Nesrin A. habe ihr gestanden, dass es sich um eine Scheinehe handele, dass sie als Gegenleistung für das Eheversprechen von dem Kurden 16 000 Euro erhalten habe. Zu dem Geständnis hatte sich die »Ehefrau« aufgerafft, nachdem sie zur Freude ihrer Familie mit einem türkischstämmigen Mann aus Rietberg eine rituelle Trauung gefeiert hatte, den Gang vors Standesamt allerdings gescheut hatte. Auch dieser zweite »Ehemann« berichtete am Montag als Zeuge, Nesrin A. habe ihm gesagt, sie habe den Kurden zum Schein geheiratet und dafür Geld bekommen. Kuriosum am Rande: Auch dieser »Ehemann« steht im Verdacht, bereits vor Jahren schon in der Türkei eine noch gültige Ehe geschlossen zu haben.
Amtsrichter Wolfgang Heimann hielt danach die zwei Verstöße gegen das Ausländergesetz für erwiesen. Er verurteilte »Ehefrau« Nesrin A. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten, ihren Ehemann Sinan Y. zu sechs Monaten Freiheitsstrafe. Die Verbüßung der Strafen setzte Heimann zur Bewährung aus. Y. muß als Bewährungsauflage 1 000 Euro zahlen, A. soll 500 Euro an die Landeskasse zahlen. -ÊDie mitangeklagte Lebensgefährtin von Nesrin A. sprach Heimann indessen frei. Der Frau war vorgeworfen worden, sie habe ihre Freundin bei den Taten zumindest psychisch unterstützt, habe also Beihilfe geleistet. Heimann mochte nicht ausschließen, dass die Frau von dem Geld profitiert habe, einen Nachweis für die Beihilfe gebe es nicht.

Artikel vom 22.08.2006