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Postbote tötet Schäferhündin

Gericht entzieht Briefträger Führerschein - Staatsanwalt erhebt Anklage

Von Christian Althoff
Lemgo (WB). Der grausame Tod einer Schäferhündin hat ein gerichtliches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Detmold hat Anklage gegen den Postboten Peter P. (30) aus Lemgo erhoben, der das Tier mit seinem Auto zu Tode geschleift hatte.

»Der Mann muss sich demnächst wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vor dem Amtsgericht in Lemgo verantworten«, erklärte Oberstaatsanwalt Dieter Varnholt. Der Prozesstermin steht noch nicht fest.
Die erschütternden Fakten dieses Falls hat die Staatsanwaltschaft unter dem Aktenzeichen 22 JS 587/06 zusammengetragen. Danach hatte sich Briefträger Peter P. am 4. Mai die zutrauliche, frei herumlaufende Hündin geschnappt und mit einem Strick an die Deichsel eines Anhängers geknotet, der hinter seinem Auto hing. Mit Hund und Anhänger im Schlepp war der 30-Jährige dann losgefahren.
Augenzeuge Manuel M.: »Ich stoppte den Mann und fragte, was das solle, aber er sagte nur, der Hund könne ja laufen. Dann gab er Gas.« Die Schäferhündin konnte jedoch nicht Schritt halten und wurde immer wieder von einem Rad des Anhängers erfasst.
Spaziergänger entdeckten das geschundene Tier später tot in einem Gebüsch und riefen die Polizei. Über das Kennzeichen, dass Manuel M. sich gemerkt hatte, konnten die Beamten Peter P. ermitteln.
Dieter Varnholt: »Der Mann hat ausgesagt, dass sich die Hündin immer wieder vor dem Haus seiner kleinen Nichte herumgetrieben habe, die große Angst vor Hunden habe. Er habe die Schäferhündin ans Auto gebunden, um sie zum Ordnungsamt zu bringen.« Als er das Tier nicht mehr im Rückspiegel gesehen habe, habe er angehalten und festgestellt, dass die Hündin tot hinter dem Auto hing. Da habe er sie in ein Gebüsch geworfen.
Der Oberstaatsanwalt sagte, diese Aussage habe den Briefträger nicht vom Verdacht der Tierquälerei befreien können. Deshalb sei Anklage erhoben worden. Das Amtsgericht Lemgo sprach dem Postboten nach dem Vorfall außerdem die Eignung zum Fahren eines Autos ab und entzog ihm jetzt den Führerschein. Gegen diese Maßnahme hat Peter P. inzwischen Beschwerde eingelegt.
»Es ist gut, dass die Justiz durchgreift - auch wenn uns das Koko nicht wieder zurückbringt«, sagt Murtaza C (48). Der Elektroinstallateur hatte seinen Töchtern Merve (9) und Meryem (12) vor zwei Jahren die türkische Schäferhündin als Welpen geschenkt. Das Tier sei zahm gewesen, versichert Murtaza C.: »Koko lebte mit unseren Hühnern zusammen im Garten und hat den Vögeln nie etwas getan. Jeder in unserer Straße kannte Koko, und wenn sich jemand von ihr gestört fühlte, hätte er es uns doch sagen können.«
Die beiden Mädchen hatten nach Angaben ihres Vaters wochenlang unter dem Tod der zweijährigen Hündin gelitten. »Unsere Hoffnung, im Juli einen neuen Welpen aus der Türkei holen zu können, hat sich leider zerschlagen. Aber wir sind weiter mit dem Züchter im Gespräch«, sagt der Familienvater.

Artikel vom 21.08.2006