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Urteil gegen Daimler

Juristischer Schlingerkurs


Was ist denn nun richtig? Erst zahlt DaimlerChrysler 300 Millionen Dollar an eine Gruppe von amerikanischen Aktionären, weil die Chrysler-Aktie bei der Fusion mit den Schwaben angeblich unter Wert getauscht worden ist. Und nun sollen die Stuttgarter noch einmal 232 Millionen Euro drauflegen - diesmal an ehemalige Mercedes Benz-Aktionäre, die ihrerseits glauben, ihre Daimler-Wertpapiere seien falsch eingestuft worden.
So richtig es ist, dass Minderheitsaktionäre die Möglichkeit haben müssen, Bewertungsgutachten auch gerichtlich überprüfen zu lassen -Êdas jetzige Urteil weckt doch starke Zweifel, ob die vorhandene Kompetenz bei den Juristen dafür ausreicht. In diesem Fall sollten sich die Gerichte selbst höhere Hürden bauen, ehe sie gegen ein von Experten ermitteltes Umtauschverhältnis vorgehen.
Eigentlich können die Anteilseigner mit der Entwicklung der nordamerikanischen Tochter sehr zufrieden sein. Nach einigen wirklich schwierigen Jahren hat Chrysler inzwischen elegant die Kurve genommen und fährt einen relativ stabilen Aufwärtskurs. Dies gilt in besonderem Maße, wenn man die Nummer 3 auf dem US-Markt mit den führenden Konzernen General Motors und Ford vergleicht.
In den USA hat Konzernchef Dieter Zetsche sein Meisterstück abgeliefert. Die strittigen Bewertungen wurden noch unter dem Vorgänger festgesetzt. Bernhard Hertlein

Artikel vom 22.08.2006