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Verboten: Privater Schnitt
der öffentlichen Hecke

Stadt rügt Unternehmer (43) für Verkehrssicherung

Von Gerhard Hülsegge
(Text und Foto)
Bielefeld (WB). Der Bielefelder Martin Hauffen darf die städtische Hecke vor seinem Getränke-Supermarkt nicht mehr schneiden, damit seine Kunden bei der Ausfahrt vom Parkplatz freie Sicht auf die Salzufler Straße haben. Die Stadt hat es ihm verboten, schneidet aber selbst nicht.

»Das verstehe ich nicht«, ärgert sich der 43-jährige »Trinkgut«-Inhaber. Denn bislang verlief alles einvernehmlich und unbürokratisch, pflegte er das öffentliche Grün und entsorgte es im Gebüsch. Bis vergangenen Donnerstag. Da wollten Mitarbeiter der Stadtwerke an das benachbarte Trafo-Häuschen und bemängelten den Grünabfall vor den Türen.
Da es sich laut Hauffen um öffentliches Grün handelte, schob er es nicht nur zwei Meter weiter von der Tür weg, sondern rief zudem bei der Stadtverwaltung an. »Dreimal hat man mich weggedrückt anstatt zu verbinden«, berichtet der Kaufmann. Dann verlangte er das Rathaus. Jetzt reagierte die Dame, offensichtlich von den Stadtwerke-Mitarbeitern über den Sachverhalt informiert, am anderen Ende des Telefons erst recht allergisch: »Glauben Sie, dass der Bürgermeister Ihren Dreck weg macht?« wollte sie wissen. Und ging den Beschwerdeführer nun ihrerseits an. Er, Hauffen, habe es gefälligst zu unterlassen, die Hecke zu beschneiden. Ansonsten vergreife er sich an öffentlichem Eigentum. Außerdem habe er sich der illegalen Abfallentsorgung schuldig gemacht.
»Die Stadt kümmert sich doch nicht«, bestätigt Trinkgut-Mitarbeiter Patrick Hartmann (30). Und dass er für die Abfuhr städtischen Grüns zahlen soll, sieht Hauffen auch nicht ein. Vielmehr ärgert ihn zudem, dass fremde Personen sein Firmengelände, von der Edeka-Gruppe angepachtet, regelmäßig auch als Müllabladeplatz missbrauchen. Hauffen, um eine verkehrsgerechte Lösung bemüht, zum WESTFALEN-BLATT: »Ein Kompromiss wäre ja, wenn wir die Hecke schneiden und die Stadt stellt den Behälter für das Grün.« Beim Umweltbetrieb der Stadt war am Freitag keine Stellungnahme zum Sachverhalt oder diesem Vorschlag erhältlich.

Artikel vom 19.08.2006