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Hella will
neues Urteil

Arbeitsgerichtsprozess


Lippstadt (WB/ca). Im Streit um die private Internetnutzung während der Arbeitszeit hat der Autozulieferer Hella aus Lippstadt einen Arbeitsgerichtsprozess verloren, will aber in die nächste Instanz gehen.
Wie berichtet, hatte das Unternehmen mehreren Mitarbeitern fristlos gekündigt, nachdem diese an ihren Bürocomputern Sex-Seiten im Internet aufgerufen und private E-Mails geschrieben hatten. Ein Vertriebsmitarbeiter (37), der bereits seit 19 Jahren bei Hella beschäftigt ist, hatte gegen die Kündigung geklagt - mit Erfolg. Der Mitarbeiter habe zwar gegen seine Vertragspflichten und eine Betriebsvereinbarung verstoßen, er hätte aber zunächst abgemahnt werden müssen, befand der Arbeitsrichter. Im Gegensatz zu Hella war der Richter zudem der Meinung, die private Internetnutzung habe keinesfalls das Hella-Computernetzwerk belasten und verlangsamen können. Auch sei die angebliche Rufschädigung des Unternehmens kein Grund für eine Kündigung. Die Darstellungen auf den besuchten Sex-Seiten glichen denen in Boulevardzeitungen, meinte der Richter.
Das Unternehmen will den Fall nun vor das Landesarbeitsgericht bringen.

Artikel vom 21.08.2006