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Lehrer klagt Schulbücher ein


Münster (dpa/lnw). Lehrer an öffentlichen Schulen müssen ihre Schulbücher nicht selbst bezahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Münster in einem Eilbeschluss festgestellt.
Schulbuchverlage und Buchhändler verzichten offenbar mehr und mehr darauf, Lehrern kostenlose Exemplare der Bücher zur Verfügung zu stellen. Daraufhin hatte die Bezirksregierung Münster einen Lehrer gegen dessen Willen verpflichtet, sich die Materialien selbst zu besorgen. Dagegen hat der Lehrer geklagt.
Bis zur Entscheidung in der Hauptsache müsse der Lehrer die Bücher nicht selbst kaufen, teilte das Gericht mit. Die Verfügung der Bezirksregierung sei offensichtlich rechtswidrig. Sie greife in die Grundrechte des Lehrers ein und entbehre einer rechtlichen Grundlage. Die Lehrerbesoldung sei entgegen der Auffassung der Bezirksregierung nicht in Teilen zur Beschaffung von Arbeitsmitteln bestimmt. Bestehende Regelungen legten dagegen eher den Schluss nahe, die Beschaffung von Unterrichtsmaterialien sei nicht Aufgabe des Lehrers.
Anders verhält es sich bei Büchern für Schulkinder. Hier müssen die Eltern 49 Prozent der Kosten selbst tragen. Ihr Anteil beträgt in den Grundschulen auf 18 Euro pro Jahr, in der Sekundarstufe I 39 Euro und in der Sekundarstufe II 35,50 Euro. Az.: 4 L 471/06

Artikel vom 19.08.2006