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Beschwerde gegen
Soli-Zuschlag


Karlsruhe (dpa). Der Bund der Steuerzahler hat Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag erhoben. Nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts wird nun in Karlsruhe verhandelt, ob die Beschwerde gegen die Zusatzabgabe auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer zur Entscheidung angenommen wird. Der Bund der Steuerzahler wendet sich dagegen, dass die Finanzämter den Zuschlag auch lange nach der Wiedervereinigung noch erheben. Eine auf Dauer angelegte Ergänzungsabgabe höhle das im Grundgesetz geregelte System der Finanzverfassung aus.

Artikel vom 19.08.2006