18.08.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Bei Gewinnabführung ist brutto nicht gleich netto

Vertrag mit Stadtwerken bringt Rathaus weniger Geld

Von Michael Schläger
Bielefeld (WB). Seit Monaten streiten CDU und SPD um die Ausgestaltung eines Ergebnisabführungsvertrages zwischen der Stadt Bielefeld und ihrer hochprofitablen Tochter, den Stadtwerken. Jetzt kristallisiert sich heraus, dass dadurch weit weniger Geld in die Stadtkasse fließen würde als ursprünglich angenommen.

2,5 Millionen Euro jährlich wollte die Stadt bis 2011 aufgrund des Steuervorteils, der aus dem Vertrag gezogen werden könnte, zusätzlich einnehmen. Doch handelt es sich bei dieser Summe um einen Bruttobetrag. Tatsächlich würden es bei Zustandekommen des Vertrages noch in diesem Jahr rund 1,7 Millionen netto sein, 2007 nur gut die Hälfte des ursprünglich erhofften Betrages, haben Experten jetzt vorgerechnet. Und wenn die von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück angestrebte Unternehmenssteuerreform wirksam würde, wäre der Steuervorteil möglicherweise gänzlich hinfällig. Auch der erhoffte »Einmaleffekt« beträgt nicht zehn Millionen Euro, liegt eher bei der Hälfte.
Streit zwischen den beiden großen Ratsparteien war über die Frage entbrannt, auf welcher Grundlage der Ergebnisabführungsvertrag geschlossen werden solle. Die CDU favorisiert ein Modell, bei dem dies zwischen den Stadtwerken und der städtischen Beteiligungsgesellschaft BBVG geschehen würde, die Sozialdemokraten wollen die Steuervorteile aus der Gründung einer Stadtwerke-Holding ziehen. Dies sichere dem Versorger mehr Unabhängigkeit.
Weil die »Großen« bei der Entscheidung auf die kleinen Ratsparteien angewiesen sind, war in der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause beschlossen worden, noch einmal beide Modelle miteinander zu vergleichen. Auch hat es weitere Gespräche zwischen den Parteienvertretern gegeben, bei dem sich die Positionen der Kontrahenten offenbar angenähert haben. Auf zusätzliche Einnahmequellen ist die Stadt dringend angewiesen. Das Geld aus dem Ergebnisabführungsvertrag soll vor allem für das Schulbausanierungsprogramnm verwendet werden.

Artikel vom 18.08.2006