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Startbahn darf voll genutzt werden

Bezirksregierung gibt dem Widerspruch aus »Windelsbleiche« statt

Senne (oh). Alle mehrmotorigen Flugzeuge und solche mit mehr als zwei Tonnen Höchstabfluggewicht dürfen zum Starten von sofort an ebenfalls die Startbahn des Landeplatzes Windelbleiche in ihrer gesamten Länge nutzten. Das hat die Bezirksregierung Münster als zuständige Luftfahrtbehörde jetzt Lars Oliver Geertz, Geschäftsführer der Flughafen Bielefeld GmbH, mitgeteilt.

Mit dieser Änderung folgt der Regierungspräsident Münster den Wünschen der Flugplatzbetreiber. Die hatten vor vor fast einem Jahr, am 17. August 2005, Widerspruch gegen die wenige Wochen zuvor ergangene Regelung des Flugplatzverkehrs eingelegt. In der damaligen Genehmigung war nur den gewerblich betriebenen Flugzeugen - etwa Lufttaxi-Unternehmen - zugestanden worden, die neuen Startpunkte an den jeweiligen Enden der zuvor verlängerten Startbahn zu benutzen.
Dagegen hatte die Flughafen Bielefeld GmbH Widerspruch eingelegt. Unter anderem argumentierte Geertz, man werde durch die damalige Regelung »unnötig und unangemessen in den betrieblichen Möglichkeiten eingeschränkt«. Außerdem seien Sicherheitseffekte, die durch die verlängerte Startbahn entstehen, nicht nutzbar. Ein schalltechnisches Gutachten zum Bodenlärm, das Geertz später dem Widerspruch hinzufügte, hat zu der geänderten Auffassung der zuständigen Luftfahrtbehörde geführt.
Ohne die Ergebnisse eines solchen Lärmgutachtens sei nicht vollständig auszuschließen gewesen, »dass möglicherweise Rechte Dritter beeinträchtigt sein könnten«, so die Begründung aus Münster für die 2005 zunächst getroffene Regelung. Die Auswertung des schalltechnischen Gutachtens habe jedoch ergeben, dass für die Grundstücke in der Nachbarschaft des Flugplatzes allenfalls Pegelverschiebungen eintreten werden, die jedoch nicht entscheidungserheblich sind.

Artikel vom 18.08.2006