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Börsengang von RAG ist grundsätzlich frei

Erlös soll Abwicklung des Bergbaus sichern

Börse im Visier: RAG-Vorstand Werner Müller.

Essen (dpa). Der Weg des Essener RAG-Konzerns an die Börse ist aus Sicht der nordrhein-westfälischen Landesregierung grundsätzlich frei. »Nun werden wir mit einem zweiten Gutachten untersuchen lassen, welche Form des Börsengangs die größte Sicherheit für die Öffentliche Hand bringt«, sagte der Sprecher des Wirtschaftsministeriums, Joachim Neuser, gestern in Düsseldorf. Eine Vorentscheidung über den Börsengang sei damit nicht gefallen.
Nach einem am Dienstag bekannt gewordenen Gutachten sind die Folgekosten nach einer Beendigung des Steinkohle-Bergbaus voraussichtlich aus den Erlösen des Börsengangs zu decken. Danach müssten bei dem Börsengang der RAG etwa 5,5 Milliarden Euro erzielt und angelegt werden, um nach einer Beendigung des Steinkohle-Bergbaus von 2014 an die Folgekosten decken zu können. Nach Auffassung des Bundeswirtschaftsministeriums fehlen für eine Entscheidung über den Börsengang »noch wesentliche Grundlagen.« Der Konzern muss für die Altlasten und »Ewigkeitskosten« des Steinkohle-Bergbaus, wie etwa Bergschäden, haften. Die Politik hatte für einen Börsengang stets zur Bedingung gemacht, dass diese Kosten nicht dem Steuerzahler aufgebürdet werden. NRW-Wirtschaftsministerin Christa Thoben (CDU) hatte ein Ende des Bergbaus frühestens für die Jahre 2015 bis 2018 in Aussicht gestellt.

Artikel vom 17.08.2006