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Fahrer haftet nicht bei Sturz im Bus


Osnabrück (dpa). Busfahrgäste sind nach einem Urteil des Landgerichts Osnabrück selbst dafür verantwortlich, nach dem Einsteigen schnell sicheren Halt zu finden. Der Fahrer habe einen Fahrplan einzuhalten und müsse nicht darauf achten, ob alle Passagiere sicher stehen oder sitzen. Geklagt hatte eine 65-jährige Frau, die beim Anfahren in einem Bus gestürzt war. Az.: 5 O 1439/06

Artikel vom 17.08.2006