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Streit um
Vorzelte

Vergleich geschlossen


Delbrück (WB/spi). Bei der Explosion einer Gasflasche auf dem Campingplatz in Delbrück-Schöning (Kreis Paderborn) war 1998 ein Camper ums Leben gekommen. Die Stadt Delbrück verschärfte daraufhin die Sicherheitsüberprüfungen und stellte fest, dass an zwei anderen Wohnwagen Vorzelte angebracht sind, die einem festen Anbau entsprechen, was bauordnungsrechtlich auf diesem Campingplatz nicht erlaubt ist. Der Forderung, diese Vorzelte abzubauen, kam ein älteres Ehepaar, das dort vorwiegend wohnt, nicht nach und klagte gegen die Stadt Delbrück.
Nach längerem Rechtsstreit kam es gestern vor dem Verwaltungsgericht (VG) Minden zu einem Vergleich: Das Ehepaar zog die Klage zurück, da rechtlich keine Aussicht auf Erfolg bestand. Das VG hatte festgestellt, die Stadt sei korrekt vorgegangen. Die Verfügung zum Abbau der Vorzelte bleibt bestehen, längstens bis zur Nutzungsaufgabe, wird allerdings nicht vollstreckt. Mit diesem Entgegenkommen zeigt die Stadt ein erhebliches Maß an Kulanz.

Artikel vom 16.08.2006