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Pensionskürzung
verfassungsgemäß


Karlsruhe (dpa). Es verstößt nicht gegen die Verfassung, wenn der Staat bei freiwillig in den vorzeitigen Ruhestand tretenden Beamten einen Abschlag der Versorgungsbezüge vornimmt. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem gestern veröffentlichten Beschluss festgestellt. Die durch den Abschlag bewirkte Kürzung der Bezüge stehe nicht im Widerspruch zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Ebenso stelle dies keinen Verstoß gegen den Vertrauenschutz dar, entschied das Bundesverfassungsgericht.

Artikel vom 16.08.2006