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Schusswaffe ist identifiziert

Trotzdem gibt es noch immer keine heiße Spur im Mordfall Ufuk

Von Wolfgang Wotke
Rheda-Wiedenbrück (WB). Auch fünfeinhalb Monate nach dem Mord an dem Türken Fevzi Ufuk (68) in Rheda-Wiedenbrück gibt es noch immer keine heiße Spur. Tathergang und Motiv, so die Mordkommission Bielefeld, lägen bis heute im Dunkeln.

Fest stehe lediglich, dass der siebenfache Familienvater an einer Schussverletzung gestorben ist. Ufuk war am Mittwoch, 1. März, gegen 18.30 Uhr vor der Moschee des türkischen Kulturvereins an der Holzstraße in Rheda blutüberströmt aufgefunden worden (das WESTFALEN-BLATT berichtete). Zuerst gingen die Rettungskräfte von einem Unfall aus. Doch dann waren sich die behandelnden Ärzte sicher, dass es sich um eine Schussverletzung handelte. Sein Mörder muss dem 68-Jährigen vor der Moschee aufgelauert und in den Kopf geschossen haben.
Die Spurensicherung konnte am Tatort lediglich die Patronenhülse sicher stellen. Das Projektil, so Polizeisprecherin Corinna Koptik, sei jedoch nicht gefunden worden. Allerdings sei anhand der Hülse die Tatwaffe einwandfrei identifiziert worden. Dabei soll es sich um eine Pistole handeln. Corinna Koptik: »Aus ermittlungstaktischen Gründen können wir die Marke der Schusswaffe nicht bekannt geben.«
Die Hinweise aus der Bevölkerung oder aus dem Umfeld des Opfers seien sehr rar gewesen, obwohl man Flugblätter - auch auf türkisch - in anderen Moscheen und angrenzenden Gemeinden verteilt habe. »Die Reaktion war gleich null«, sagte Corinna Koptik. Weiterhin hätten die Ermittlungen der Mordkommission ergeben, dass eine Verwechslung des Opfers auszuschließen ist. »Bei den Untersuchungen ist das zwar immer wieder in Erwägung gezogen worden, doch der Parkplatz vor der Moschee war auch am Tag der Tat gut ausgeleuchtet, so dass eine Verwechslung nicht in Betracht kommt.«
Sogar ein Bezug zu der bundesweiten Mordserie, bei dem acht Türken und ein Grieche erschossen wurden, sei ohne Ergebnis überprüft worden. Bis auf die Tatsache, dass Fevzi Ufuk auch türkischer Staatsangehöriger war, gebe es keine Parallelen.

Artikel vom 15.08.2006