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Seniorchef darf »frei« arbeiten


Darmstadt (dpa). Wer sein Unternehmen an die Kinder übergibt, kann sich als freier Mitarbeiter ohne Sozialversicherungspflicht wieder einstellen lassen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt. Die Richter gaben damit einem ehemaligen Bauunternehmer aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf recht. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Der Mann hatte seinen Betrieb an einen Sohn übergeben und gleichzeitig einen freien Mitarbeitervertrag mit einer festen monatlichen Vergütung abgeschlossen. Der Seniorchef sollte Kunden betreuen und Kalkulationen erarbeiten. Dies wertete die Deutsche Rentenversicherung als abhängiges Beschäftigungsverhältnis und forderte Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von knapp 30000 Mark. Dagegen wehrten sich Vater und Sohn mit Erfolg vor Gericht.AZ L 8 KR 6/06

Artikel vom 15.08.2006