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Arzt klagt gegen Notfall-Dienst

Spezialist Dr. med. Horst Müsken lehnt Forderung der Ärztekammer ab

Von Bernhard Liedmann
Bad Lippspringe (WV). Die Kassenärztliche Zulassung verweigert, dennoch soll ein Privatarzt Notfalldienste leisten. »Das hat keine Logik« ärgert sich Dr. med. Horst Müsken (53) aus Bad Lippspringe und klagte vor dem Verwaltungsgericht Minden gegen die Ärztekammer Westfalen-Lippe. Dem Facharzt für Innere Medizin, Pneumologie und Allergologie wurde vor eineinhalb Jahren wegen »Überversorgung« im Kreis Paderborn die kassenärztliche Zulassung verweigert. Auf seine Teilnahme am allgemeinen Notfalldienst beharrt jedoch die Ärztekammer.

Jetzt soll das Verwaltungsgericht in diesem »Musterprozess« entscheiden.
An dem Notdienst haben alle niedergelassenen Ärzte teilzunehmen, dies regele klar das Heilberufsgesetz NRW, beharrt Ärztekammersprecher Andreas Daniel auf eine Teilnahme. Auch ein Psychiater, Gynäkologe oder sogar Kardiologe sei dazu verpflichtet. Ein Notfall-Dienst am Mittwochnachmittag oder am Wochenende diene der ersten ärztlichen Einschätzung des Problems und nicht einer direkten Behandlung. Dies könne auch ein spezialisierter Facharzt leisten und zur Not an Krankenhäuser oder andere Ärzte verweisen. Es könne auch nicht angehen, so Daniel weiter, dass sich Privatärzte aus dem gemeinsamen Finanzierungssystem des Notfalldienstes verabschiedeten. Da die Rechtslage eindeutig sei, sehe die Kammer dem Verfahren gelassen entgegen. Angesicht der 12000 Kassenärzte in der OWL-Region und 400 Privatärzten ohnehin ein Randproblem. Pro Jahr habe die Kammer über etwa vier Befreiungsanträge zu entscheiden. In den seltensten Fällen komme es aber zu einer Klage. Bislang habe die Kammer sämtliche Verfahren gewonnen.
Ganz anders sieht dies neben dem Kläger auch der Anwalt des Bad Lippspringer Spezialisten, der seinerzeit Oberarzt an der Allergie- und Asthma-Klinik in Bad Lippspringe war. Der hoch spezialisierte Fachmann auf dem Gebiet der Pneumologie, so Anwalt Marcus Vockel aus Paderborn, habe sich seit seinem Studium ausschließlich auf die Lungenheilkunde spezialisiert, hier umfangreich wissenschaftlich gearbeitet und sei derzeit vor allem gutachterlich auf diesem Gebiet tätig. Von anderen medizinischen Fachbereichen habe er sich weit entfernt und sei derzeit auch nicht in der Lage, Patienten wie beispielsweise Zuckerkranke entsprechend zu behandeln und zu versorgen. Nicht akzeptabel sei es seitens der Kammer, so Vockel, einerseits bei der Zulassungsverweigerung eine ausreichende ärztliche Versorgung zu konstatieren, andererseits beim Notfall-Dienst aber die Beteiligung einzufordern. Hätte Dr. Müsken seinerzeit die Zulassung erlangt hätte sich der Mediziner sicherlich wieder in andere Medizinsparten eingearbeitet. Derzeit sei dies aber auch nicht notwendig.
Derzeit teilen sich in Bad Lippspringe 13 niedergelassene Ärzte den Notfalldienst. Die Klage des Kollegen wird mit wenig Begeisterung aufgenommen, da dies eine Mehrbelastung für die »Restkollegen« bedeutet. Mit dem Einspruchsverfahren und der Klage ist Dr. med. Horst Müsken bereits seit eineinhalb Jahren nicht im Notdienst tätig. Krankenhausärzte sind am Notfalldienst nicht beteiligt.

Artikel vom 15.08.2006