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Arzt will keinen Notdienst leisten

Mediziner wurde Kassenzulassung verweigert - Gericht muss entscheiden

Von Bernhard Liedmann
Bad Lippspringe (WB). Obwohl ihm die Kassenärztliche Zulassung verweigert wurde, soll Dr. med. Horst Müsken (53) aus Bad Lippspringe (Kreis Paderborn) Notfalldienste leisten.
Behandelt nur Privatpatienten: Dr. Horst Müsken.

»Das hat keine Logik«, ärgert sich der Arzt, der nur Privatpatienten behandelt. Er klagt vor der Verwaltungsgericht Minden gegen die Ärztekammer Westfalen-Lippe.
Dem Facharzt für Innere Medizin, Pneumologie und Allergologie wurde vor eineinhalb Jahren wegen Überversorgung im Kreis Paderborn die kassenärztliche Zulassung verweigert. Auf seine Teilnahme am allgemeinen Notfalldienst beharrt jedoch die Ärztekammer. In OWL gibt es 12 000 Kassenärzte und 400 Privatärzte.
An dem Notdienst haben alle niedergelassenen Ärzte teilzunehmen, dies regele klar das Heilberufsgesetz NRW, sagte Kammersprecher Andreas Daniel. Auch ein Psychiater, Gynäkologe oder Kardiologe sei dazu verpflichtet. Ein Notfall-Dienst diene der ersten ärztlichen Einschätzung des Problems und nicht einer direkten Behandlung. Dies könne auch ein spezialisierter Facharzt leisten und zur Not an Krankenhäuser oder andere Ärzte verweisen.
Ganz anders sieht dies der Anwalt des Bad Lippspringer Spezialisten, ehemals Oberarzt an der Allergie- und Asthma-Klinik in Bad Lippspringe. Der hoch spezialisierte Fachmann auf dem Gebiet der Pneumologie, so Anwalt Marcus Vockel aus Paderborn, habe sich seit seinem Studium ausschließlich auf die Lungenheilkunde spezialisiert, hier wissenschaftlich gearbeitet und sei derzeit vor allem gutachterlich auf diesem Gebiet tätig. Von anderen medizinischen Fachbereichen habe er sich weit entfernt und sei derzeit auch nicht in der Lage, Patienten wie beispielsweise Zuckerkranke entsprechend zu versorgen. Nicht akzeptabel sei es seitens der Kammer, so Vockel weiter, einerseits bei der Zulassungsverweigerung eine ausreichende ärztliche Versorgung zu konstatieren, andererseits beim Notfall-Dienst aber die Beteiligung einzufordern. Hätte Müsken seinerzeit die Zulassung erlangt, hätte sich der Mediziner sicherlich wieder in andere Medizinsparten eingearbeitet. Derzeit sei dies nicht notwendig.

Artikel vom 15.08.2006