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Stichwort Scheinehe

50 bis 100 Scheinehen jährlich werden bei der Stadtverwaltung Bielefeld offenkundig, resümiert Rüdiger Schmidt. Der Leiter des Bürgeramtes zitiert damit die Erfahrungen des Ausländeramtes der Kommune, in dem allerdings keine Statistiken dieser Vergehen geführt werden.
Mit der Heirat eines oder einer Deutschen erwerben Ausländer aus Nicht-EU-Staaten - Menschen aus der Türkei und Rußland ebenso wie Asiaten und Afrikaner - das Aufenthaltsrecht im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Allerdings sind auch an solche Ehen strenge Maßstäbe geknüpft, klärt Rüdiger Schmidt auf. So seien die Eheleute gehalten, mindestens zwei Jahre nach der Eheschließung gemeinsam unter einem Dach zu leben.
Indes gebe es in solchen Fällen sehr oft Hinweise von Nachbarn, wonach Grund zur Annahme bestehe, daß diese Ehen nur auf dem Papier und häufig gegen Entgelt geschlossen wurden. Rüdiger Schmidt weiß: »Nicht selten kommt es auch zur Denunziation und zur Falschbelastung.« Das Ausländeramt gehe diesen Hinweisen jedoch sehr sorgfälig nach und prüfe in allen Einzelfällen, ob die Polizei notfalls zur Hausdurchsuchung (aufgrund richterlicher Anordnung) eingeschaltet werden muss. Zu prüfen ist dann, ob in der Wohnung/in dem Haus Gegenstände des persönlichen Bedarfs, Textilien oder Papiere zu finden sind.
Zuwiderhandlungen ziehen für den deutschen »Ehepartner« zwangsläufig Ermittlungen wegen einer »mittelbaren Falschbeurkundung«, für den Ausländer zudem eine Anzeige wegen »illegalen Aufenthaltes« nach sich. Obendrein droht die Abschiebung in das Heimatland.uko

Artikel vom 16.08.2006