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Wetten? Werder Sonntag werbefrei

Fußball-Bundesligist darf den umstrittenen Schriftzug nicht zeigen


Dresden (dpa). Die rechtliche Auseinandersetzungen um private Sportwettenanbieter und insbesondere das Unternehmen betandwin sind in eine neue Runde gegangen. Die Wettfirma kündigte Schritte gegen das durch das sächsische Innenministerium ausgesprochene Gewerbeverbot an.
Das zuständige Verwaltungsgericht werde angerufen, um den vom Ministerium geforderten Sofortvollzug außer Kraft zu setzen, sagte ein Firmensprecher: »Wir sind zuversichtlich, weil es auch ein europarechtlich zweifelhaftes Vorgehen ist.« Eine Entscheidung wird bereits in Kürze erwartet. Möglich ist aber auch ein langwieriger Instanzenweg.
Sachsens Innenministerium hatte den Unternehmen »betandwin« und »bwin.com« ihre Tätigkeit im Freistaat untersagt. Dieses Verbot könnte in Kürze auch weitere private Wettanbieter mit DDR-Lizenzen wie die Deutsche Sportwetten-Gesellschaft (DSG) und digibet-Wetten treffen.
Das Vorgehen Sachsens war von Verbänden und Vereinen, die mit der Firma vertraglich verbunden sind, kritisiert worden. Klubs der Handball- und der Basketball-Bundesliga übten Kritik, da sie Einnahmeverluste befürchten.
Betandwin investiert mehrere Millionen Euro als Trikotsponsor, unter anderem beim Fußball-Bundesligist Werder Bremen. Ein Eilantrag des Vizemeisters gegen eine Untersagungsverfügung des niedersächsischen Innenministeriums wurde am Freitag abgelehnt. Damit darf Werder, wie auch Zweitligist SC Freiburg, am Sonntag nicht mit dem »bwin«-Schriftzug auf dem Leibchen auflaufen.

Artikel vom 12.08.2006