Karlsruhe (dpa). 14 Monate hat Karl-Heinz Wildmoser junior in Untersuchungshaft gesessen - nun muss er im September oder Oktober wieder ins Gefängnis. Die viereinhalbjährige Haftstrafe gegen den Ex-Geschäftsführer von TSV 1860 München ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision. Das Gericht hatte den 42-Jährigen am 13. Mai 2005 wegen Untreue und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr verurteilt, ihn aber vorläufig aus der Untersuchungshaft entlassen. Wildmoser hatte bei der Auftragsvergabe für die Münchner Allianz Arena Insider-Informationen an die Baufirma Alpine weitergegeben und dafür 2,8 Millionen Euro Schmiergeld kassiert. Bei guter Führung kann Wildmoser damit rechnen, dass ihm ein Drittel der Strafe erlassen wird. Abzüglich der 14 Monate Untersuchungshaft blieben 22 Monate hinter Gitter.