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TV im Karton
gebührenfrei


Kassel (dpa). Anbieter von Fernsehern und Radios müssen keine Rundfunkgebühren bezahlen, wenn sie die Geräte original verpackt und ohne sie den Kunden vorher vorzuführen verkaufen. Dies geht aus einem gestern veröffentlichen Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel hervor. Damit gab das Gericht der Berufung einer Gesellschaft statt, die in Südhessen mehrere Aldi-Filialen betreibt. Sie sollte Rundfunkgebühren in Höhe von 851 Euro für die Zeit von Januar 2000 bis Juni 2004 bezahlen, weil sie in einer Filiale Fernseher und Radios verkaufte.AZ: 10 UE 43/06

Artikel vom 09.08.2006