09.08.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Achtjähriger im
Pool ertrunken

Badeunfall im Türkei-Urlaub

Istanbul (dpa). Ein Achtjähriger aus Erftstadt in Nordrhein-Westfalen ist bei einem tragischen Badeunfall im Swimmingpool einer Ferienanlage an der türkischen Ägäisküste ertrunken.
Der kleine Tim sei beim Spielen im Schwimmbecken unter Wasser hängen geblieben, berichtete die türkische Zeitung »Milliyet«. Als der Vater das Unglück bemerkte, sei er hinterher gesprungen und habe versucht, den Jungen zu retten. Allerdings starb der Verunglückte trotz aller Wiederbelegungsversuche in einer Klinik des nahe gelegenen Badeortes Marmaris. Die Polizei untersucht nun die Abläufe des Unfalls.
Zum genauen Hergang des Unglücks gab es unterschiedliche Angaben. Ein Onkel des Jungen berichtete, das Kind habe im etwa 70 Zentimeter tiefen Wasser mit Flossen und Schnorchel gespielt. Dann sei Tim, der nächste Woche neun geworden wäre, plötzlich in einen Wasser-Ansaugschacht hineingezogen worden: »Dort steckte er mit dem Bein fest, und sein Vater und andere Männer versuchten, ihn rauszuziehen.« Die Zeitung »Milliyet« hatte berichtet, das Kind sei mit Flossen an den Füßen eine Rutsche hinuntergerutscht. Nachdem es ins Wasser eintauchte, sei eine der Flossen in ein Gitter geraten. Dadurch sei der Junge am Beckengrund festgehalten worden. TUI-Pressesprecher Robin Zimmermann bestätigte in Hannover einen »Unfall mit Todesfolge« in der Türkei.
Erst kürzlich hatte der Bundesgerichtshof (BGH) nach dem Unfall eines Kindes in Griechenland entschieden, dass Reiseveranstalter die Einrichtungen einer Hotelanlage auf mögliche Risiken prüfen müssen. Ob dieses Urteil auch für das aktuelle Unglück Bedeutung haben könnte, ist offen.
Dem Karlsruher Urteil lag der Fall eines elfjährigen Jungen aus Thüringen zu Grunde, der im Sommer 2001 im Schwimmbad mit Rutsche einer griechischen Hotelanlage ertrunken war. Er war mit dem Arm in ein ungesichertes Absaugrohr geraten und hatte sich nicht mehr befreien können. Nach dem BGH-Urteil von Mitte Juli stehen der Familie aus Thüringen 70 000 Euro Schmerzensgeld zu.
Nach den Worten des Gerichts traf den Reiseveranstalter in dem verhandelten Fall eine »Verkehrssicherungspflicht«: Er muss überprüfen, ob die Einrichtungen der angebotenen Hotels einen ausreichenden Sicherheitsstandard bieten. In einem zweiten Urteil zu einem verletzten Kind stellte der X. Zivilsenat damals klar, dass eine Werbung mit »kindgerechter Ausstattung« des Hotels nicht nur Spielangebote, sondern auch erhöhten Schutz vor Gefahren umfasse. Az: X ZR 142/05 u. 44/04

Artikel vom 09.08.2006