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Teurer Mietwagen

BGH: Autovermieter muss Kunden aufklären


Karlsruhe (dpa). Mietet ein Autofahrer nach einem Unfall einen Ersatzwagen, muss der Autovermieter unmissverständlich auf drohende Probleme mit der Versicherung hinweisen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden. Der Kunde wisse meist nicht, dass die Tarife für Ersatzwagen - die von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen werden - im Schnitt 100 Prozent höher seien als die Normaltarife für Selbstzahler. Weil diese hohen Sätze inzwischen nicht mehr durchgängig von den Gerichten anerkannt würden, müsse der Vermieter seine Kunden über Risiken bei der Abwicklung aufklären.
Dem Karlsruher Gericht zufolge muss die Versicherung zwar nicht auf günstigere eigene oder fremde Angebote hinweisen. Grundsätzlich müsse sich jeder Verbraucher selbst über die Preise informieren und die Mietkosten möglichst niedrig halten. Eine Aufklärungspflicht besteht dem Urteil zufolge allerdings dann, wenn der Autovermieter einen deutlich teureren Tarif als die Konkurrenz anbietet und dadurch die Gefahr entsteht, dass die Versicherung des Unfallverursachers nicht die volle Summe übernimmt. Auf dieses Risiko müsse der Kunde »deutlich und unmissverständlich« hingewiesen werden. Damit gab der XII. Zivilsenat einem Autofahrer Recht, der - weil sein Auto nach einem Unfall in die Werkstatt musste - für 14 Tage ein Auto zum Preis von 2100 Euro mietete. Die Versicherung des Unfallverursachers übernahm nur 750 Euro. Die Klage des Autovermieters gegen den Mieter auf den Differenzbetrag wurde vom BGH abgewiesen.
Laut BGH sind beim Unfallersatztarif - verglichen mit den Preisen für Selbstzahler - Zuschläge bis zu 200 Prozent keine Seltenheit.
AZ: XII ZR 50/04

Artikel vom 08.08.2006