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Willkür statt Vorsorge

Weichmacherverbot: vorauseilender Gehorsam


Zum Thema Weichmacher im Trinkwasser:
NRW-Minister Uhlenberg will also in vorauseilendem Gehorsam Weichmacher verbieten. Die Frage ist aber nicht, dass Weichmacher im Trinkwasser nachweisbar sind, sondern in welcher Konzentration. Die tägliche Dosis, die von diesen Substanzen aufgenommen werden darf, ist so gering, dass ein Kleinkind täglich die Füllung eines Planschbeckens, also mehr als 150 Liter (in Worten einhundertundfünfzig Liter) austrinken kann, und dies ein Leben lang, ohne an diese Tagesdosis (0,15 mg/kg Körpergewicht) heranzureichen! Die Angst vor Chemie oder gar eine Chemophobie in der Bevölkerung wird so auf unzulässige Weise geschürt.
Die Weichmacher sind uns gut bekannte Substanzen, die seit Jahrzehnten verwendet werden. Die Nachweisgrenzen werden immer stärker verfeinert. Wir sollten daher nicht nur, weil Weichmacher nachweisbar sind, Ängste vor Gefahren schüren, die eindeutig nicht vorhanden sind. Es drängt sich leider der Eindruck auf, dass hier nicht Vorsorge, sondern Willkür geschieht.
DR. MED. THOMAS FIX32312 Lübbecke

Artikel vom 31.08.2006