05.08.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Videopirat muss Geldstrafe zahlen

Konzertmitschnitte von Rockstars kopiert und dann im Internet versteigert

Bielefeld (hz). Das Versteigern illegaler Konzertmitschnitte von namhaften Stars der Rockmusik beim Internetauktionshaus Ebay dürfte spätestens seit Freitag ein Bielefelder (47) bitter bereuen. Das Amtsgericht verurteilte den Videopiraten wegen Urheberrechtsverstößen zu 2400 Euro Geldstrafe.

Alles, was in den 80-er und 90-er Jahren in puncto Rockmusik Klang und Namen hatte und auch heute noch hat, stand beim Gerichtsprozess im Mittelpunkt. Es ging um Konzertmitschnitte solch bekannter Größen wie Deep Purple, ACDC, Rainbow oder White Snake. Insgesamt 93 Mal, so hieß es in der Anklage der Staatsanwaltschaft, habe der Bielefelder Thomas K. (Name geändert) in der Zeit von September 2003 bis Mai 2004 Musik-DVDs im Internet versteigert.
Und der 47-Jährige erzielte damit prächtige Umsätze: 5408 Euro und zwei Cent betrug der Erlös der Auktionen. Für einzelne DVDs mit besonders begehrten Konzerten konnte der freie Versicherungsvertreter bei leidenschaftlichen Sammlern sogar Spitzenpreise von bis zu 200 Euro erzielen.
Aufgeflogen war der schwunghafte Handel mit illegalen Konzertmitschnitten nach einer anonymen Anzeige. Bei der Hausdurchsuchung im Bielefelder Westen stellte die Polizei kistenweise Beweismaterial sicher. Allerdings war sich der Bielefelder bei der Gerichtsverhandlung keiner Schuld bewusst.
»Ich habe keine Raubkopien verkauft«, beteuerte Thomas K. seine vermeintliche Unschuld. Schließlich hatte er ja nicht die offiziellen Musikvideos der Plattenfirmen von Deep Purple und Co. kopiert, sondern private Konzertmitschnitte von gleichgesinnten Sammlern digitalisiert, auf DVD gebrannt, mit aufwändigen Covern Marke Eigenproduktion versehen und bei Ebay den Freunden guter Rockmusik angeboten.
Dass auch dieses verboten ist, schrieb Amtsrichterin Ingrid Maatmann dem 47-Jährigen ins Stammbuch. Die Rechte an Bild und Ton ihrer Konzerte hätten entweder die Künstler selbst oder, was wohl viel häufiger der Fall ist, die jeweiligen Plattenfirmen der Interpreten. Und die Musikkonzerne hatten nach Bekanntwerden des illegalen Treibens von Thomas K. prompt mit Strafanträgen gegen den Bielefelder reagiert.

Artikel vom 05.08.2006