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Gericht verbietet
privates Wettbüro


Bielefeld (hz). Die erste Entscheidung ist gefallen: Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster hat die Schließung eines privaten Wettbüros in Bielefeld erlaubt. Rechtsdezernent Rainer Ludwig bestätigte am Freitag auf Anfrage, dass der Verwaltung freie Hand beim Sofortvollzug der Schließungsverfügung gegeben worden sei. Doch wolle man erst einmal in Ruhe darüber nachdenken, ob der Sofortvollzug auch umgehend umgesetzt werde.
Ludwig begründete die abwartende Haltung unter anderem damit, dass es sich lediglich um eine Einzelentscheidung im Eilverfahren handele. Denn in Sachen der übrigen knapp 40 privaten Bielefelder Wettbüros hat sich seit Wochen nichts getan. Bekanntlich liegen hier zahlreiche Befangenheitsanträge gegen den 4. Senat vor. Rechtsanwalt Jusuf Kartal, der knapp 30 der hiesigen privaten Wettbüros vertritt, rechnet in der nächsten oder übernächsten Woche mit einer Entscheidung, wie es beim OVG Münster weiter geht.

Artikel vom 05.08.2006