Brüssel (Reuters). In der Europäischen Union (EU) dürfen Unternehmen bei der Ausschreibung von Arbeitsplätzen die Einschränkung hinzufügen: »Raucher brauchen sich nicht zu bewerben.« Eine Sprecherin der EU-Kommission erklärte dazu, mit dem Zusatz würden die neuen Anti-Diskriminierungsregeln der Europäischen Union nicht verletzt.