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Erben wird nur zum Teil billiger

Unternehmer in OWL betroffen

Paderborn (WB/ef). Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz soll nach dem Willen der Großen Koalition zum 1. Januar 2007 grundlegend reformiert werden. Für Unternehmer kann es Vor- und Nachteile geben. Darauf weist der auf Erbrecht spezialisierte Paderborner Rechtsanwalt und Steuerberater Gerhard Slabon hin.

Nach den bisher vorliegenden Entwürfen ist einerseits eine deutliche Entlastung beim Übergang von Betriebsvermögen geplant, andererseits soll die Übertragung von Grundbesitz deutlich höher besteuert werden.
Die gute Nachricht: Wird Produktivvermögen vererbt oder verschenkt, soll vom 1. Januar an die hierauf entfallende Erbschaftsteuer zunächst gestundet und für jedes Jahr der Fortführung des Unternehmens dann ein Zehntel der Steuerschuld erlassen werden. Slabon: »Wenn der Erwerber den Betrieb zehn Jahre lang fortführt, wird ihm die gesamte Erbschaftsteuer erlassen.«
Die schlechte Nachricht: Diese Steuerfreiheit solle nach den jüngsten Plänen der Bundesregierung aber nur gelten, wenn auch die sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze innerhalb des Zehnjahreszeitraums erhalten bleiben. Weiter bezieht sich die Steuervergünstigung nicht auf das gesamte Betriebsvermögen. Für alles, was nicht unmittelbar der Herstellung oder dem Vertrieb von Waren und Dienstleistungen dient, wird die Vergünstigung nicht gewährt (etwa Wertpapiere oder Grundstücke, die Dritten überlassen wurden).
Inhabern von kleinen und mittleren Betrieben rät Gerhard Slabon, der auch Vorstand des Paderborner Erbrechtsforums ist, sich zu überlegen, ob eine Übertragung nach den derzeit geltenden Privilegien (das nach Abzug eines Freibetrags von 225000 Euro verbleibende Vermögen wird nur zu 65 Prozent angesetzt) nicht günstiger sein kann, als nach neuem Recht. Dies nicht zuletzt wegen der verlängerten Haltefrist und der Arbeitsplatzklausel.
Immobilieneigentümern rät Slabon, noch in diesem Jahr über eine vorweggenommene Erbfolge nachzudenken, um so noch in den Genuss der derzeit noch geltenden günstigen Immobilienbewertung zu gelangen.

Artikel vom 04.08.2006