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Brandstifter vom Sennehof verurteilt

Bei Verstoß gegen Auflagen droht Einweisung in geschlossene Psychiatrie


Senne (hz). Die 10. Große Strafkammer des Landgerichtes hat gestern gegen den Brandstifter vom Sennehof die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie angeordnet. Gleichzeitig wurde die Maßnahme gegen den geistig verwirrten 62-Jährigen, der sich von »Bonzen« einer großen Volkspartei sowie von Bewaffneten verfolgt fühlt, zur Bewährung ausgesetzt. Dafür muss sich Karl U. (Name geändert) - er befindet sich seit dem Feuer vom 5. Oktober vergangenen Jahres in ständiger Betreuung der von Bodelschwinghschen Anstalten - strengen Auflagen unterwerfen. Vorsitzende Richterin Jutta Albert gab dem Mann auf, sich alle 14 Tage von einem Psychiater untersuchen zu lassen. Außerdem hat der 62-Jährige, der zur Zeit auf dem Schillingshof lebt, seine Medikamenteneinnahme ständig von geschultem Pflegepersonal überprüfen lassen.
Fehlende Kontrolle war es offenbar auch, die am 5. Oktober 2005 gegen 17.30 Uhr an der Straße Sennehof zum Brand mit etwa 60 000 Euro Sachschaden geführt hatte. Damals lebte Karl U. im Reihenhaus einer Verwandten in einem Ein-Zimmer-Appartement und wurde von den Mitarbeitern einer Hilfsorganisation betreut. Allerdings, so hieß es vor Gericht, nahm der an einer paranoiden Schizophrenie leidende Mann nicht ausreichend seine Medikamente ein, was jedoch dem damaligen Pflegepersonal nicht aufgefallen sein soll.
Zum anderen fühlte sich der 62-Jährige am Sennehof unwohl, wähnte sich von »Partei-Bonzen« und Menschen mit Laserwaffen, die ihn in Hypnose versetzen wollten, verfolgt. Um sich dieser zu entledigen und den ersehnten Wohnsitz im Schillingshof zu bekommen, verschüttete Karl U. am 5. Oktober 2005 Brennspiritus rund um sein Bett und zündete den Brandbeschleuniger mit einem Zündholz an. Die Folgen waren verheerend: Obwohl 32 »Blauröcke« von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr zum Einsatzort geeilt waren, brannte das Appartement vollständig aus. Immerhin wurde ein Übergreifen der Flammen aufs Haus verhindert.
Was passiert, wenn Karl U. gegen seine Bewährungsauflagen verstößt, das machte ihm Vorsitzende Richterin Jutta Albert gestern unmissverständlich deutlich: Dann kommt der 62-Jährige in die geschlossene Psychiatrie.

Artikel vom 04.08.2006