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Gläubigerschutz
für Eurotunnel


Paris (Reuters/dpa). Ein französisches Gericht hat dem hoch verschuldeten Betreiber des Ärmelkanal-Tunnels gestern Gläubigerschutz gewährt. Das Unternehmen kann nun den Schuldendienst vorerst einstellen und einen Sanierungsplan nach Vorgaben des Gerichtes ausarbeiten. Eine Insolvenz des mit etwa neun Milliarden Euro verschuldeten Unternehmens ist zunächst vom Tisch; der Verkehr unter dem Kanaltunnel kann weiter fließen. Zu den Gläubigern gehört auch die Deutsche Bank. Der 50 Kilometer lange Tunnel wurde 1994 eröffnet.

Artikel vom 03.08.2006