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Alte Kessel vor dem Aus


Der 31. Dezember 2006 ist für Besitzer von Mehrfamilienhäusern ein wichtiger Stichtag: Bis zu diesem Datum müssen laut Energieeinsparverordnung (EnEv) Heizkessel ausgetauscht werden, die vor dem 1. Oktober 1978 installiert wurden. Wurde allerdings der Brenner des Kessels nach dem 1. November 1996 erneuert oder die Heizung durch andere Maßnahmen an geltende Abgaswerte angepasst, verlängert sich die Austauschfrist bis zum Ende des Jahres 2008. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern muss die Erneuerung der Anlage nur bei einem Wechsel des Eigentümers erfolgen.

Artikel vom 19.08.2006