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Urteil rügt den Bund

Gericht begründet Überlingen-Entscheidung


Konstanz (dpa). Knapp eine Woche nach seinem Urteil zum Flugzeugunglück von Überlingen hat das Landgericht Konstanz seine Entscheidung ausführlich begründet. Nach Überzeugung der Richter war die Übertragung der Kontrolle des deutschen Luftraums auf die Schweizer Flugsicherung skyguide verfassungswidrig, weil Deutschland das überwiegend dem Schweizer Staat gehörende Unternehmen nicht beaufsichtigen könne. Deshalb müsse der Bund für Schäden haften, die durch Fehler der Schweizer Fluglotsen entstanden sind.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hatte am Donnerstag entschieden, dass Deutschland für die Flugzeugkatastrophe vom 1. Juli 2002 mit 71 Toten bei Überlingen haften muss. Als Hauptursache für die Katastrophe gelten Fehler bei skyguide. In der Begründung heißt es: »Die Ausübung der Flugverkehrskontrolle durch Schweizer Organe ist verfassungswidrig.« Laut Grundgesetz müsse eine Einflussnahme des Bundes gewährleistet sein. Deutschland habe die überwiegend dem Schweizer Staat gehörende skyguide nicht beaufsichtigen können. Sie gehöre nicht zur Bundesverwaltung und unterstehe nicht deren Weisungen. Das Urteil hatte den Streit über die Privatisierung der Deutschen Flugsicherung angefacht. Geklagt hatte die Fluggesellschaft Bashkirian Airlines. Das Gericht betonte, es habe nur Ansprüche zwischen der Fluglinie und Deutschland geprüft.
Der Bund kann in den nächsten vier Wochen Berufung einlegen.

Artikel vom 02.08.2006