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Taxifarbe bleibt hellelfenbeingelb

Landesregierung lehnt Freigabe ab - Umfrage unter Unternehmen

Von Stefan Küppers
Halle/Düsseldorf (WB). Taxis in NRW müssen auch künftig hellelfenbeingelb sein. Ein Vorschlag der OWL-Marketing GmbH, die Farbbindung abzuschaffen, wurde jetzt zurückgewiesen.

Insgesamt hat die OWL Marketing GmbH 37 neue Bürokratieabbau-Vorschläge im Rahmen der Initiative »Wirtschaftsnahe Verwaltung« gemacht. Vieles davon erfährt eine gute Resonanz, bei der geforderten Freigabe der Taxifarbe hingegen kam überraschend großer Widerstand ausgerechnet von Taxi-Unternehmen.
In dem Vorschlag aus OWL wurde die Farbbindungspflicht als eine überflüssige und unwirtschaftliche Regulierung bezeichnet. Aufgrund der Farbgebung könnten Taxis schlecht wieder verkauft werden, der Wertverlust wurde auf 2000 bis 2500 Euro beziffert. Das nordrhein-westfälische Verkehrsministerium startete daraufhin eine repräsentative Umfrage unter 855 Taxiunternehmen in NRW. Davon antworteten 441, von denen wiederum 73 Prozent sich gegen ein Ende der Farbbindungspflicht aussprachen. Stellvertretend für viele Kollegen sagte gestern der Taxiunternehmer Thorsten Düe in Halle (Kreis Gütersloh): »Die helle Farbe der Taxis in NRW ist ein Markenzeichen wie bei den Yellow Cabs in New York. Das sollten wir nicht aus der Hand geben. Es hat eine Signalwirkung wie ein gelbes Postauto. Und wenn ein Taxi nach 300 000 oder 400 000 Kilometern Laufleistung wieder verkauft wird, spielt die Farbe doch keine Rolle mehr.«
Für Günter Kozlowski (CDU), Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Verkehrsministerium, ist dieser Entbürokratisierungsvorschlag damit vom Tisch. Traurig ist das frühere Mitglied der OWL Marketing GmbH darüber nicht. Sogar der Sehbehindertenverband habe sich dagegen ausgesprochen, erklärte Kozlowski. Man könne sich darüber streiten, ob man Taxifarben gesetzlich regeln müsse. Aber hier werde kein zusätzliches Verwaltungshandeln erforderlich. Wichtiger seien Verschlankungen wie der Wegfall der Doppelprüfung (bei Kreis und Bezirksregierung) von Bauanträgen für den Außenbereich oder der Wegfall der Fehlbelegerabgabe für Sozialwohnungen, was beides durchgesetzt ist.

Artikel vom 29.07.2006